Die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwaltliche Tätigkeiten ist in Deutschland seit 2004 durch das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelt.
Wenn Sie mehr darüber wissen möchten, finden Sie hier einen Link zur entsprechenden Seite beim Bundesministerium der Justiz >>>
WAS KOSTEN WIR?
Unsere Vergütung bemisst sich nach dem Gegenstandswert. Sie wird nach den Gebührentabellen des RVG errechnet.
SIE HABEN EINE RECHTSCHUTZVERSICHERUNG?
Dann holen wir für Sie gern die Deckungszusage der Rechtschutzversicherung ein und wickeln die kostenrechtliche Seite direkt über Ihre Rechtschutzversicherung ab, ohne dass Sie damit belastet werden.
SIE BEKOMMEN PROZESSKOSTENHILFE?
In begründeten Fällen beantragen wir für Sie Prozesskostenhilfe.
SIE HABEN EINEN BERATUNGSHILFESCHEIN?
Nach Vorlage eines Beratungshilfescheins beraten wir Sie gern rechtlich, ohne dass Ihnen persönlich dafür hohe Kosten entstehen. Die Schutzgebühr beträgt lediglich € 15,-.
ALTERNATIVE ZUM RVG:
EIN ZEITHONORAR
In einigen Fällen bieten wir die Möglichkeiten der Abrechnung auf Basis eines zuvor fest vereinbarten Stundenhonorars.